Sonderurlaub
Im Detail ist die Entgeltfortzahlung bei Dienst- bzw. Arbeitsverhinderung durch Heirat in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt, in den meisten Fällen gilt aber folgende Regelung:
Braut/Bräutigam: 3 Tage
Eltern und Geschwister: 1 Tag