Standesamt: Überblick


Eine Eheschließung ist, in Österreich, nur dann gültig wenn sie vor einem/einer Standesbeamten/in und mindestens zwei Trauzeugen geschlossen wird.

Der Termin für die Standesamtliche Trauung kann frühestens sechs Monate vorher reserviert werden (das Aufgebot, Ermittlung zur Ehefähigkeit ist nur sechs Monate gültig). Die Anmeldung muss immer am Wohnsitzstandesamt (der Braut oder des Bräutigams) erfolgen, heiraten kann man dann auch auf jedem anderen Standesamt.

Terminreservierungen für folgende Städte sind auch online möglich.

Linz
Mödling
Salzburg
Kremsmünster
Wien
Villach

Die meisten Standesämter bieten auch die Möglichkeit an, sich außerhalb des Standesamts trauen zu lassen (meist gegen Aufpreis). Für Trauungen die nicht im Standesamt stattfinden gibt es gesetzliche Vorgaben bzw. Regelungen der verschiedenen Standesämter. Am besten Sie erkundigen sich direkt am zuständigen Standesamt.

Der Ablauf der Trauung kann, in Absprache mit dem/der Standesbeamten/in, individuell gestaltet werden.

Brautpaar und Trauzeugen müssen sich vor der Trauung mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.

Eine Eheschließung ist, in Österreich, nur dann gültig wenn sie vor einem/einer Standesbeamten/in und mindestens zwei Trauzeugen geschlossen wird.